Rente nach 45 Beitragsjahren — Tabelle nach Jahrgang 1953 bis 1964
Rente nach 45 Beitragsjahren: zwei Jahre vor Regelaltersgrenze ohne Abschlag. Tabelle nach Geburtsjahrgang, welche Zeiten zählen und welche nicht, und wie freiwillige Beiträge helfen.