Witwenrente und eigene Rente werden ab dem vierten Monat nach dem Tod des Partners miteinander verrechnet. Übersteigt das eigene Einkommen einen monatlichen Freibetrag, werden 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente abgezogen. Der Freibetrag steigt zum 1. Juli 2026 von 1.076,86 Euro auf rund 1.122,53 Euro netto pro Monat. Im Sterbevierteljahr — den ersten drei Monaten nach dem Tod — erfolgt keine Anrechnung.
Kurz zusammengefasst
Eigene Rente, Witwenrente und Witwerrente werden ab dem 4. Monat nach dem Todesfall kombiniert betrachtet. Der Freibetrag ab Juli 2026 liegt bei rund 1.122,53 Euro netto monatlich plus rund 238,11 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Übersteigendes Einkommen wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Die eigene Rente bleibt unverändert — gekürzt wird ausschließlich die Witwenrente.
Wichtiger Hinweis
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet das Bruttoeinkommen mit festen Pauschalen in ein fiktives Nettoeinkommen um — nicht mit dem tatsächlichen Netto. Bei eigener Rente sind das pauschal 14 Prozent Abzug (Rentenbeginn ab 2011) oder 13 Prozent (Rentenbeginn vor 2011). Bei Arbeitseinkommen werden 40 Prozent pauschal abgezogen. Wer mit dem Brutto rechnet, kommt fast immer zu falschen Ergebnissen.
Wann wird eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Die Anrechnung beginnt ab dem vierten Monat nach dem Tod des Partners. In den ersten drei Kalendermonaten — dem sogenannten Sterbevierteljahr — wird die Witwenrente in voller Höhe ohne jede Anrechnung ausgezahlt. Anschließend prüft die Deutsche Rentenversicherung das eigene Einkommen des Hinterbliebenen.
Drei Phasen prägen den Anrechnungs-Verlauf:
- a) Sterbevierteljahr (Monate 1-3): Witwenrente in voller Höhe — entspricht 100 Prozent der Rente des Verstorbenen, ohne Einkommensanrechnung des Hinterbliebenen.
- b) Reguläre Witwenrente ab Monat 4: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent (neues Recht ab 2002) oder 60 Prozent (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente liegt bei 25 Prozent.
- c) Einkommensanrechnung ab Monat 4: Übersteigt das pauschale Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente abgezogen.
Expert Insight
Hinterbliebene, deren Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und bei denen ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, können das alte Recht beanspruchen. Im alten Recht gilt die große Witwenrente mit 60 Prozent statt 55 Prozent — und die Einkommensanrechnung wirkt teilweise milder. Bei der Antragstellung sollte die Wahl bewusst getroffen werden.
Welche Freibeträge gelten 2026?
Der Einkommensfreibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Er beträgt das 26,4-Fache des Rentenwerts. Mit der Rentenerhöhung 2026 zum 1. Juli 2026 — der Rentenwert steigt von 40,79 auf 42,52 Euro — steigt auch der Freibetrag entsprechend.
Tabelle: Freibeträge für die Witwenrenten-Anrechnung 2025/2026
| Zeitraum | Rentenwert | Grundfreibetrag/Monat | Kinderzuschlag/Monat |
|---|---|---|---|
| 1.7.2024 – 30.6.2025 | 39,32 € | 1.038,05 € | 220,19 € |
| 1.7.2025 – 30.6.2026 | 40,79 € | 1.076,86 € | 228,42 € |
| 1.7.2026 – 30.6.2027 | 42,52 € | 1.122,53 € | 238,11 € |
Der Grundfreibetrag gilt für jedes pauschale Nettoeinkommen — egal ob aus eigener Rente, Arbeitslohn, Betriebsrente oder Kapitalerträgen. Der Kinderzuschlag kommt pro waisenrentenberechtigtem Kind hinzu. Wer mehrere Einkommensarten hat, summiert sie zu einem Gesamteinkommen — der Freibetrag gilt insgesamt einmal, nicht pro Einkommensart.
Wie rechnet die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen um?
Die Rentenversicherung verwendet nicht das tatsächliche Nettoeinkommen, sondern ein fiktives Nettoeinkommen aus dem Brutto. Vom Brutto-Einkommen werden feste pauschale Anteile abgezogen, die ungefähr die typischen Steuern und Sozialabgaben simulieren. Das Ergebnis ist das anrechenbare Nettoeinkommen.
Drei Pauschalen sind besonders relevant:
- a) Eigene Rente, Rentenbeginn vor 2011: 13 Prozent pauschaler Abzug vom Bruttorenten-Betrag. Aus 1.200 Euro brutto werden 1.044 Euro fiktives Netto.
- b) Eigene Rente, Rentenbeginn ab 2011: 14 Prozent pauschaler Abzug. Aus 1.200 Euro brutto werden 1.032 Euro fiktives Netto.
- c) Arbeitseinkommen: 40 Prozent pauschaler Abzug. Aus 2.000 Euro brutto werden 1.200 Euro fiktives Netto. Dies gilt auch dann, wenn der tatsächliche Steuerabzug niedriger ist.
Beispielrechnung für 2026 (zweite Jahreshälfte):
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Eigene Rente brutto (Rentenbeginn 2020) | 1.500 € |
| Abzug 14 Prozent Pauschale | – 210 € |
| Pauschales Nettoeinkommen | 1.290 € |
| Freibetrag ab 1.7.2026 | – 1.122,53 € |
| Übersteigend | 167,47 € |
| Anrechnung 40 Prozent | 66,99 € |
| Witwenrente brutto | 800 € |
| Witwenrente nach Anrechnung | 733,01 € |
Expert Insight
Bis zum 30. Juni 2026 gilt noch der niedrigere Freibetrag von 1.076,86 Euro — bei gleichem Beispiel würde die Anrechnung dann 85,26 Euro betragen statt 66,99 Euro. Die Rentenerhöhung 2026 wirkt also doppelt: Sie erhöht den Rentenwert und damit den Freibetrag, und sie steigert auch die Witwenrente selbst um 4,24 Prozent.
Welche Einkommen werden NICHT angerechnet?
Nicht jedes Einkommen wirkt sich auf die Witwenrente aus. Einige Einkommensarten bleiben vollständig anrechnungsfrei — egal in welcher Höhe. Die Trennung ist gesetzlich in § 18a SGB IV geregelt.
Drei Gruppen sind anrechnungsfrei:
- a) Wohngeld, Sozialhilfe, Bürgergeld: Diese Sozialleistungen werden bei der Witwenrente nicht als Einkommen gewertet.
- b) Pflegegeld und Kindergeld: Beide bleiben außen vor, da sie zweckgebunden für Pflege bzw. Kindererziehung gedacht sind.
- c) Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG: Dazu zählen seit Januar 2026 auch die ersten 2.000 Euro Arbeitslohn nach der Aktivrente — sie werden für die Witwenrenten-Anrechnung nicht zum Bruttoeinkommen hinzugezählt.
Wichtig: Auch Kapitalerträge und Mieteinkünfte werden grundsätzlich angerechnet. Sie werden vom Brutto pauschal um 25 Prozent reduziert und dann auf das Gesamteinkommen aufgeschlagen. Eigene Rente, Arbeitslohn, Mieten und Kapitalerträge addieren sich also zum maßgeblichen pauschalen Nettoeinkommen.
Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Witwenrente aus?
Die seit Januar 2026 wirkende Aktivrente schützt Witwenrenten-Bezieher vor zusätzlicher Anrechnung. Wer als Hinterbliebener nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, profitiert vom 2.000-Euro-Steuerfreibetrag — und damit auch in der Witwenrenten-Berechnung.
Drei Effekte sind relevant:
- a) Doppelter Schutz vor Anrechnung: Die steuerfreien 2.000 Euro Aktivrenten-Lohn werden nicht in das Bruttoeinkommen für die Witwenrenten-Anrechnung einbezogen — Hinterbliebene können also bis zu 2.000 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird.
- b) Vor Regelaltersgrenze wirkt die Aktivrente nicht: Wer mit 60 Witwenrente bezieht und arbeitet, fällt nicht unter den Aktivrenten-Freibetrag. Hier greift die volle pauschale Anrechnung mit 40 Prozent Abzug auf Arbeitseinkommen.
- c) Kombination mit eigener Altersrente: Wer eigene Rente plus Aktivrenten-Lohn plus Witwenrente bezieht, profitiert von einer Konstellation, die seit 2026 deutlich vorteilhafter ist als vor der Aktivrenten-Einführung.
Wann muss die Witwenrente neu berechnet werden?
Eine Neuberechnung erfolgt einmal jährlich zum 1. Juli. Dann prüft die Rentenversicherung das Einkommen des Vorjahres und gleicht es mit dem laufenden Einkommen ab. Steigt das Einkommen unterjährig, wirkt sich das in der Regel erst zum nächsten 1. Juli aus.
Drei Sonderfälle erlauben eine vorzeitige Neuberechnung:
- a) Deutliche Einkommensminderung um mehr als 10 Prozent: Bei spürbarer Einkommenssenkung — etwa durch Eintritt in den Ruhestand oder Verlust einer Nebenbeschäftigung — kann eine vorzeitige Neuberechnung beantragt werden.
- b) Eintritt in die eigene Altersrente: Wenn die Witwenrente bislang neben Arbeitslohn bezogen wurde und der Hinterbliebene in die eigene Altersrente eintritt, ändert sich die Einkommensstruktur grundlegend.
- c) Wegfall einer Einkommensart: Etwa bei Verkauf eines vermieteten Hauses, Auflösung einer Lebensversicherung mit laufenden Auszahlungen oder Beendigung eines Nebenjobs.
Bei jeder Neuberechnung wird das aktuelle pauschale Nettoeinkommen den dann gültigen Freibeträgen gegenübergestellt. Wer zum 1. Juli 2026 unter den neuen Freibetrag von 1.122,53 Euro rutscht, erhält ab diesem Zeitpunkt eine höhere Witwenrente — bis dahin gilt noch der niedrigere Freibetrag von 1.076,86 Euro.
Author’s Take
Die Einkommensanrechnung auf Witwenrenten ist eines der komplexesten Felder im deutschen Rentenrecht. Drei Fehler kosten Geld: erstens das Bruttoeinkommen statt fiktives Netto verwenden, zweitens den Kinderzuschlag bei waisenrentenberechtigten Kindern vergessen, drittens bei deutlichen Einkommensänderungen nicht die vorzeitige Neuberechnung beantragen. Wer sich nicht sicher ist, sollte den Rentenbescheid prüfen lassen — eine fehlerhafte Berechnung kann über Jahre tausende Euro kosten.
Häufige Fragen zu Witwenrente und eigene Rente
Wird die eigene Rente durch die Witwenrente gekürzt?
Nein. Die eigene Rente bleibt in voller Höhe erhalten. Gekürzt wird ausschließlich die Witwenrente — wenn das pauschale Nettoeinkommen aus eigener Rente (und anderen Einkünften) den Freibetrag übersteigt. Wer eine kleine eigene Rente plus große Witwenrente bezieht, hat in der Regel keine Anrechnung. Steuerlich relevant wird die Kombination erst, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro überschreitet.
Bekomme ich im Sterbevierteljahr wirklich 100 Prozent der Rente meines verstorbenen Partners?
Ja. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen ausgezahlt — egal ob dieser eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bezog. Diese Zahlung erfolgt unabhängig vom Einkommen des Hinterbliebenen.
Kann ich altes oder neues Witwenrentenrecht wählen?
Wahlrecht besteht nur, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Sonst gilt automatisch das neue Recht (55 Prozent statt 60 Prozent große Witwenrente). Die Entscheidung sollte mit einer Rentenberatung getroffen werden — je nach Einkommenssituation kann das ältere Recht trotz niedrigerer Quote vorteilhafter sein.
Wirkt sich die Aktivrente auf meine Witwenrente aus?
Ja, positiv. Die steuerfreien 2.000 Euro Aktivrenten-Lohn werden nicht in das maßgebliche Bruttoeinkommen für die Witwenrenten-Anrechnung einbezogen. Wer als Hinterbliebener nach Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich verdienen, ohne dass die Witwenrente reduziert wird.
Werden Kapitalerträge angerechnet?
Ja. Kapitalerträge werden auf das Bruttoeinkommen aufgeschlagen, pauschal um 25 Prozent reduziert und dann zum Gesamteinkommen gezählt. Wer Aktiendepots, Lebensversicherungs-Auszahlungen oder Tagesgeld-Zinsen bezieht, sollte das in der jährlichen Einkommensmeldung an die Rentenversicherung berücksichtigen.
Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Beitrag stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen im SGB VI und SGB IV sowie auf die Praxis-Übersichten der Deutschen Rentenversicherung.
- Deutsche Rentenversicherung — Hinterbliebenenrente · deutsche-rentenversicherung.de · Offizielle Broschüre „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ mit Anrechnungs-Tabellen.
- § 97 SGB VI — Einkommensanrechnung · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für die Anrechnung von eigenem Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
- § 18a SGB IV — Einkommensarten · gesetze-im-internet.de · Liste der angerechneten und nicht angerechneten Einkommensarten.
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 · bmas.de · Aktueller Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026 mit entsprechendem Freibetrag von 1.122,53 Euro.
- Stiftung Warentest — Witwenrente · test.de · Vergleichsanalysen zur Einkommensanrechnung und Wahlrecht alte/neues Recht.
