Aktivrente 2026 — bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und befreit bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat von der Einkommensteuer. Sie gilt für Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Der Bundestag hat das Aktivrentengesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.

Kurz zusammengefasst

Die Aktivrente ist keine eigene Rentenleistung, sondern ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei verdienen — zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen.

Wichtiger Hinweis

Selbstständige, Beamte und Minijobber profitieren nicht von der Aktivrente. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht — also vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen ist — bekommt den Freibetrag nicht. Erst ab Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze greift die Steuerbefreiung.

Was ist die Aktivrente genau?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie ist in § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz als neuer steuerfreier Tatbestand verankert. Der Freibetrag beträgt 2.000 Euro pro Monat und 24.000 Euro pro Kalenderjahr. Über diesem Betrag wird Arbeitslohn regulär versteuert.

Die Aktivrente wurde im Rahmen des Rentenpakets 2025 beschlossen — parallel zur Rentenerhöhung 2026 um 4,24 Prozent. Sie ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich attraktiver machen will. Der Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet, am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bestätigt.

Drei Eigenschaften unterscheiden die Aktivrente von anderen Hinzuverdienstregelungen:

  • a) Steuerbefreiung statt Rentenrecht: Die Regelung greift im Einkommensteuergesetz, nicht im Sozialgesetzbuch VI.
  • b) Kein Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien 2.000 Euro erhöhen nicht den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.
  • c) Automatische Anwendung: Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren — keine separate Beantragung nötig.

Expert Insight

Der Begriff „Aktivrente“ ist irreführend. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Rentenzahlung, sondern um eine reine Steuerentlastung für Arbeitseinkommen im Rentenalter. Die gesetzliche Rente läuft daneben weiter. Wer keine zusätzliche Arbeitseinkommen hat, profitiert nicht von der Aktivrente.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

Anspruch auf die Aktivrente haben Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Regelaltersgrenze liegt für den Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren und steigt für spätere Jahrgänge weiter an. Erst ab dem individuellen Regelalter greift die Steuerbefreiung.

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • a) Erreichen der Regelaltersgrenze: Die individuelle Regelaltersgrenze nach dem eigenen Geburtsjahrgang muss erreicht sein.
  • b) Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit: Die Beschäftigung muss in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sein.
  • c) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Begünstigt sind ausschließlich Einkünfte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG.

Folgende Gruppen sind vom Steuerfreibetrag ausgeschlossen:

  • a) Selbstständige und Gewerbetreibende: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb sind nicht begünstigt.
  • b) Beamte und Pensionäre: Beamtenbezüge zählen nicht als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG.
  • c) Minijobber: Minijobs sind über den Arbeitgeber pauschal versteuert oder pauschal sozialversicherungspflichtig — die Aktivrente greift hier nicht.
  • d) Bezieher vorgezogener Altersrenten: Wer über die Rente mit 63 für Jahrgang 1961 oder die Rente mit 63 für Jahrgang 1962 mit Abschlägen früher in Rente geht, profitiert erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • e) Land- und Forstwirte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter den Freibetrag.

Wie viel netto bleibt durch die Aktivrente mehr?

Bei einem Bruttoarbeitslohn von 2.000 Euro pro Monat bleibt durch die Aktivrente rund 250 bis 350 Euro mehr netto pro Monat. Der genaue Vorteil hängt von Steuerklasse, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und persönlichen Abzügen ab. Auf Sozialversicherungsbeiträge wirkt die Aktivrente nicht — sie bleiben in voller Höhe fällig.

Tabelle: Aktivrente Netto-Vorteil nach Bruttolohn

Brutto/Monat SV-Beitrag (AN-Anteil) Steuer ohne Aktivrente (ca.) Steuer mit Aktivrente Netto-Vorteil
1.000 Euro ~ 103 Euro ~ 90 Euro 0 Euro + 90 Euro
1.500 Euro ~ 155 Euro ~ 175 Euro 0 Euro + 175 Euro
1.800 Euro ~ 186 Euro ~ 250 Euro 0 Euro + 250 Euro
2.000 Euro ~ 207 Euro ~ 305 Euro 0 Euro + 305 Euro
2.500 Euro ~ 258 Euro ~ 440 Euro ~ 105 Euro (für 500 Euro über Freibetrag) + 335 Euro
3.000 Euro ~ 310 Euro ~ 590 Euro ~ 235 Euro (für 1.000 Euro über Freibetrag) + 355 Euro

Die Werte sind Richtwerte für Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent zur Krankenversicherung. Die tatsächliche Steuerentlastung kann nach Familienstand und individuellen Abzügen abweichen.

Wie wirkt die Aktivrente auf Sozialabgaben?

Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer, nicht von Sozialabgaben. Sie wirkt zusätzlich zum Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro für Alleinstehende. Wer als Rentner über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, zahlt weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung — und zwar in voller Höhe auf den Bruttoarbeitslohn.

Die Beitragsverteilung ändert sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze leicht:

  • a) Krankenversicherung: Volle Beitragspflicht weiterhin auf den Arbeitslohn — Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil je hälftig.
  • b) Pflegeversicherung: Beitragspflicht bleibt — kinderlose Rentner zahlen den Kinderlosen-Zuschlag.
  • c) Rentenversicherung: Pflichtbeitrag für Arbeitnehmer entfällt nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber zahlt aber weiter den Arbeitgeber-Anteil.
  • d) Arbeitslosenversicherung: Beiträge fallen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weg.

Expert Insight

Der Arbeitgeber kann optional auf die Zahlung seines Renten- und Arbeitslosenversicherungs-Anteils verzichten, wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat. Das spart dem Arbeitgeber rund 10 Prozent Lohnnebenkosten — manche Arbeitgeber geben den Vorteil als Brutto-Aufschlag an den Rentner weiter.

Aktivrente beantragen — wie funktioniert das?

Eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber berücksichtigt die Aktivrente automatisch im Lohnsteuerabzug, sobald der Arbeitnehmer das individuelle Regelalter erreicht hat. Die Steuerfreiheit der ersten 2.000 Euro Bruttolohn pro Monat fließt direkt in die monatliche Lohnabrechnung.

Drei Schritte sind aus Sicht des Arbeitnehmers wichtig:

  • a) Geburtsdatum mitteilen: Der Arbeitgeber muss das Erreichen der Regelaltersgrenze kennen, um die Steuerfreiheit ab dem Folgemonat anzusetzen.
  • b) Rentenbescheid prüfen: Die Regelaltersgrenze ergibt sich aus dem Rentenbescheid oder der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
  • c) Lohnabrechnung kontrollieren: Ab dem ersten Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollte die Lohnabrechnung den steuerfreien Anteil von bis zu 2.000 Euro ausweisen.

Bei mehreren parallelen Beschäftigungen gilt der Freibetrag insgesamt — nicht pro Arbeitgeber. Wer bei zwei Arbeitgebern je 1.500 Euro brutto verdient, kann nicht 4.000 Euro steuerfrei beziehen, sondern nur 2.000 Euro im Gesamtjahr-Durchschnitt. Die Steuererklärung gleicht das im Einzelfall aus.

Author’s Take

Die Aktivrente ist primär ein steuerpolitisches Signal an Fachkräfte, die ihren Job länger ausüben sollen. Für Bandarbeiter, Pflegekräfte oder körperlich Belastete bringt sie wenig — diese Berufsgruppen sind nach 45 Beitragsjahren meist erschöpft. Wer aber im Büro oder in der Beratung tätig ist und gesundheitlich kann, holt mit zwei Tagen Teilzeit pro Woche schnell 250 bis 350 Euro netto mehr heraus. Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann die Rente nach 45 Beitragsjahren auch abschlagsfrei zwei Jahre vor Regelaltersgrenze beginnen und ab dort die Aktivrente einplanen.

Häufige Fragen zur Aktivrente

Gilt die Aktivrente auch für eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber?

Ja. Das Anschlussverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurde mit dem Rentenpaket 2025 für Rentner aufgehoben. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Sperrfrist beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten oder zurückkehren — der Steuerfreibetrag greift dabei genauso.

Was passiert mit der Aktivrente, wenn ich nur in Teilzeit arbeite?

Der Steuerfreibetrag gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Eine Teilzeitstelle mit 1.200 Euro brutto pro Monat ist komplett steuerfrei — der Vorteil ist absolut gesehen kleiner, prozentual aber maximal. Wichtig ist nur, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, nicht ein Minijob.

Wirkt sich die Aktivrente auf die spätere Rente aus?

Wer als Aktivrentner arbeitet, sammelt weitere Entgeltpunkte, weil der Arbeitgeber den Rentenversicherungs-Anteil weiter zahlt. Wer auch als Arbeitnehmer freiwillig Rentenbeiträge weiterzahlt, erhöht die Rente entsprechend stärker. Die zusätzliche Rente wird auf Antrag mit dem nächsten Anpassungsstichtag in die laufende Rente integriert.

Gilt der 2.000-Euro-Freibetrag pro Monat oder pro Jahr?

Beide Werte sind verknüpft: Bis zu 2.000 Euro pro Monat oder 24.000 Euro pro Kalenderjahr bleiben steuerfrei. Wer einen Monat 2.500 Euro und einen anderen 1.500 Euro verdient, gleicht das im Jahresdurchschnitt aus — der Jahresfreibetrag von 24.000 Euro ist die zentrale Grenze.

Greift die Aktivrente auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente?

Nein. Die Aktivrente gilt nur nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fällt unter die separaten Hinzuverdienstregelungen des SGB VI — diese erlauben für volle EM-Rente 2026 bis zu 19.661,25 Euro Jahresverdienst, bei teilweiser EM-Rente entsprechend mehr.

Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Beitrag stützt sich auf den Gesetzestext zum Aktivrentengesetz, das Lohnsteuer-Durchführungsverfahren und offizielle Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums.

  • Aktivrentengesetz · bundesregierung.de · Gesetz vom Dezember 2025 zur Einführung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 21 EStG ab 1. Januar 2026.
  • § 3 Einkommensteuergesetz · gesetze-im-internet.de · Steuerfreie Einnahmen im EStG mit der neuen Nummer 21 für Arbeitslohn nach Regelaltersgrenze.
  • Bundesministerium der Finanzen — Lohnsteuer-Hinweise · bundesfinanzministerium.de · Anwendungshinweise zum automatisierten Lohnsteuerabzug bei Aktivrentnern.
  • Bundeskabinett — Beschluss vom 15. Oktober 2025 · hessen.de · Verabschiedung des Aktivrentengesetz-Entwurfs durch das Bundeskabinett.
  • Deutsche Rentenversicherung — Regelaltersgrenze nach Jahrgang · deutsche-rentenversicherung.de · Tabelle zur Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1947.
Stefan Haas

Über Stefan Haas

Redakteur/in

Stefan Haas ist Experte für betriebliche Altersvorsorge und gesetzliche Rentenversicherung. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rentenberater bringt er komplexe Rententhemen verständlich auf den Punkt.