Hinzuverdienst neben der Rente ist seit 2023 für Altersrenten unbegrenzt — egal ob reguläre Altersrente oder vorgezogene Altersrente. Eine Kürzung der Rente erfolgt nicht mehr. Bei Erwerbsminderungs-, Witwen- und Witwerrenten gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Mit der Aktivrente seit Januar 2026 gibt es zusätzlich einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Kurz zusammengefasst
Altersrente: unbegrenzter Hinzuverdienst seit 2023. Erwerbsminderungsrente: 20.763,75 € (volle EM) / 41.527,50 € (teilweise) pro Jahr in 2026. Witwen-/Witwerrente: individueller Freibetrag, 40 % Anrechnung über Schwelle. Aktivrente seit 1.1.2026: 2.000 € monatlich steuerfrei bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Regelaltersgrenze. Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale 2026 erhöht.
Wichtiger Hinweis
Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer — Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben fällig. Bei sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis nach Regelaltersgrenze zahlt der Rentner weiterhin Beiträge wie ein normaler Arbeitnehmer. Auch die Rentenbeiträge laufen weiter — bringen aber zusätzliche Entgeltpunkte und damit eine spätere Rentenerhöhung.
Wie viel darf ich neben der Rente verdienen?
Das hängt entscheidend von der Rentenart ab. Bei Altersrenten ist der Hinzuverdienst seit 2023 unbegrenzt — bei anderen Rentenarten gelten weiterhin spezifische Grenzen mit teilweiser Anrechnung auf die Rente.
Tabelle: Hinzuverdienst nach Rentenart 2026
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 | Anrechnung über Grenze |
|---|---|---|
| Reguläre Altersrente (nach Regelaltersgrenze) | Unbegrenzt | Keine |
| Vorgezogene Altersrente (vor Regelaltersgrenze) | Unbegrenzt (seit 2023) | Keine |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 € pro Jahr | 40 % auf übersteigenden Betrag |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | Mindestens 41.527,50 € pro Jahr | 40 % auf übersteigenden Betrag |
| Witwen-/Witwerrente | 1.122,53 € netto/Monat ab Juli 2026 (+ 238,11 € pro Kind) | 40 % auf übersteigenden Betrag |
| Waisen- und Halbwaisenrente | Unbegrenzt | Keine |
Die Tabelle zeigt: Wer Altersrente bezieht — egal ob vorgezogen oder regulär — hat keine rentenrechtlichen Grenzen. Wer EM-Rente oder Hinterbliebenenrente bezieht, muss die Grenzen kennen, um keine bösen Überraschungen mit Rückforderungen zu erleben.
Expert Insight
Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten 2023 war eine stille Revolution. Wer mit 63 oder 64 in Rente geht und parallel noch arbeiten möchte, kann das ohne Rentenkürzung tun — unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes. Diese Möglichkeit nutzen viele Versicherte für einen sanften Übergang in den Ruhestand.
Was ist die Aktivrente und wie funktioniert sie?
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Sie wirkt seit 1. Januar 2026 und ist die wichtigste neue Regelung im Bereich Hinzuverdienst.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- a) Regelaltersgrenze erreicht: Die Aktivrente greift erst nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze — für Jahrgang 1961 mit 66 Jahren 6 Monaten, für Jahrgang 1964 mit 67 Jahren.
- b) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Nur abhängige Arbeit zählt. Selbstständige Tätigkeit, Beamte und Minijobs sind ausgeschlossen.
- c) Monatsbezogener Freibetrag: Die 2.000 Euro gelten pro Monat. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Tabelle: Aktivrente — Wirkung im Vergleich
| Bruttolohn pro Monat | Steuerfrei (Aktivrente) | Steuerpflichtig | Steuerersparnis ca./Monat |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.500 € | 0 € | ca. 300 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 0 € | ca. 480 € |
| 3.000 € | 2.000 € | 1.000 € | ca. 580 € |
| 5.000 € | 2.000 € | 3.000 € | ca. 700 € |
Die Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und der Rente ab. Wer hohe Rente plus Aktivrenten-Lohn bezieht, profitiert proportional stärker. Bei niedrigen Renten wäre der Lohn teilweise ohnehin durch den Grundfreibetrag steuerfrei.
Wer kann die Aktivrente NICHT nutzen?
Mehrere Personengruppen sind ausgeschlossen. Das hat in der Politik Kritik ausgelöst — vor allem die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen wird als verfassungsrechtlich problematisch diskutiert.
Drei Ausschluss-Kategorien:
- a) Selbstständige und Freiberufler: Wer als Rentner-Unternehmer oder freiberuflich tätig ist, profitiert nicht von der Aktivrente — auch nicht von einer äquivalenten Regelung im Steuerrecht.
- b) Beamte und Pensionäre: Beamte mit Pension können die Aktivrente nicht nutzen. Auch wenn sie nach der Regelaltersgrenze Nebenjobs annehmen, wirkt der Steuerfreibetrag nicht.
- c) Vorgezogene Altersrentner und EM-Rentner: Wer mit 63 oder 64 in Rente geht, kann die Aktivrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen. Bei EM-Rente gilt sie ohnehin nicht — erst nach Umwandlung in eine Altersrente.
Expert Insight
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten Ende 2025 die doppelte Ungleichbehandlung der Aktivrente kritisiert — nach Alter (nur über Regelaltersgrenze) und nach Tätigkeitsart (nur abhängig Beschäftigte). Das Leistungsfähigkeitsprinzip könnte berührt sein. Eine Verfassungsbeschwerde ist möglich — bisher aber nicht eingereicht. Eine Evaluation der Aktivrente ist nach zwei Jahren vorgesehen.
Wie wirken sich Sozialabgaben auf den Hinzuverdienst aus?
Auch beim steuerfreien Aktivrenten-Lohn bleiben Sozialabgaben fällig. Das ist ein zentraler Unterschied zu vielen anderen Steuerfreibeträgen. Wer beim Hinzuverdienst die Sozialabgaben übersieht, kalkuliert das Nettoeinkommen zu hoch.
Drei wichtige Aspekte:
- a) Kranken- und Pflegeversicherung: 7,3 % allgemein + 2,9 % Zusatzbeitrag (2026) + 3,6 % Pflegeversicherung. Hälftig Arbeitnehmeranteil: rund 7 Prozent des Bruttolohns.
- b) Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil — bringt aber zusätzliche Entgeltpunkte und damit eine spätere Rentenerhöhung.
- c) Arbeitslosenversicherung: Entfällt nach Regelaltersgrenze (kein Anspruch mehr).
Welche Sonderregeln für Ehrenamt und Übungsleiter gelten?
Ehrenamtliche und Übungsleiter-Tätigkeiten haben eigene Steuerfreibeträge. Sie wirken zusätzlich zur Aktivrente — wer als Rentner ehrenamtlich tätig ist, kann mehrere Freibeträge kombinieren.
Drei aktuelle Werte 2026:
- a) Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro pro Jahr steuerfrei (erhöht von 3.000 Euro). Gilt für Tätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Pfleger oder Erzieher in gemeinnützigen Organisationen.
- b) Ehrenamtspauschale: 960 Euro pro Jahr steuerfrei (erhöht von 840 Euro). Gilt für andere ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen — Vorstandsarbeit, Schiedsrichter, Helfer.
- c) Kombinierbarkeit: Beide Pauschalen können nebeneinander wirken — bei verschiedenen Tätigkeiten in unterschiedlichen Organisationen. Bei derselben Tätigkeit ist meist nur eine Pauschale anwendbar.
Author’s Take
Hinzuverdienst neben Rente ist 2026 attraktiver als je zuvor. Bei Altersrenten ist die Grenze gefallen, die Aktivrente macht 2.000 Euro pro Monat steuerfrei. Drei strategische Erkenntnisse: erstens lohnt sich Weiterarbeit nach Regelaltersgrenze finanziell stark — vor allem in Berufen mit gefragten Fachkenntnissen. Zweitens sollten Selbstständige prüfen, ob ein kleines abhängiges Beschäftigungsverhältnis (auch in der eigenen Firma) zur Aktivrente führen kann. Drittens bleibt bei EM-Rente und Witwenrente die Grenze unbedingt beachten — Rückforderungen können tausende Euro kosten.
Häufige Fragen zum Hinzuverdienst neben der Rente
Wird mein Hinzuverdienst auf meine Altersrente angerechnet?
Nein. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt sowohl für die reguläre Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze als auch für vorgezogene Altersrenten (mit oder ohne Abschlag). Sie können unbegrenzt verdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Kann ich als Selbstständiger die Aktivrente nutzen?
Nein. Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Selbstständige Einkünfte sind ausgeschlossen — auch dann, wenn die Tätigkeit klein und nebenberuflich ist. Eine Option: in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, eventuell auch in der eigenen GmbH, statt selbstständig.
Was passiert mit den Rentenbeiträgen, wenn ich nach Regelaltersgrenze weiterarbeite?
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Regelaltersgrenze zahlen Sie weiterhin Rentenbeiträge — diese erhöhen Ihre laufende Rente. Pro Jahr Weiterarbeit zum Durchschnittsentgelt sammeln Sie einen weiteren Entgeltpunkt, was bei Rentenwert 42,52 Euro etwa 42,52 Euro mehr Rente pro Monat bedeutet — lebenslang.
Wirkt sich die Aktivrente auf meine Steuererklärung aus?
Ja. Der Arbeitgeber wendet den Steuerfreibetrag automatisch auf der Lohnabrechnung an. In der Steuererklärung wird der steuerfrei gestellte Lohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Eventuelle Erstattungen oder Nachforderungen werden erst im Rahmen der Veranlagung berechnet.
Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze bei EM-Rente überschreite?
40 Prozent des übersteigenden Betrags werden auf die Rente angerechnet — sie wird also gekürzt. Bei dauerhaftem Überschreiten kann die Rentenversicherung das medizinische Anspruchsbild prüfen — eine zu hohe Arbeitsleistung kann als Indiz gewertet werden, dass die Erwerbsminderung nicht mehr besteht. Im extremen Fall kann die Rente komplett wegfallen.
Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Beitrag stützt sich auf die offiziellen Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung, des Bundesfinanzministeriums und auf die geltende Rechtslage.
- Deutsche Rentenversicherung — Hinzuverdienst · deutsche-rentenversicherung.de · Aktuelle Übersicht der Hinzuverdienstgrenzen für alle Rentenarten 2026.
- Bundesregierung — Aktivrente · bundesregierung.de · Offizielle Darstellung der Aktivrente seit Januar 2026 mit Voraussetzungen und Wirkung.
- § 34 SGB VI — Hinzuverdienst bei Altersrente · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für Hinzuverdienst bei vorgezogenen und regulären Altersrenten.
- § 96a SGB VI — Hinzuverdienst bei EM-Rente · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten.
- § 3 Nr. 21 EStG — Aktivrente · gesetze-im-internet.de · Steuerrechtliche Grundlage des 2.000-Euro-Freibetrags pro Monat.
