Die Rente nach 45 Beitragsjahren wird als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Das Mindestalter steigt für die Jahrgänge 1953 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten und liegt für Jahrgang 1964 und alle späteren bei 65 Jahren.
Kurz zusammengefasst
Mit 45 Versicherungsjahren ist abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich — für Jahrgang 1961 mit 64 Jahren 6 Monaten, für Jahrgang 1964 und später mit 65 Jahren. Für die 45-Jahre-Wartezeit zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten, ALG-I-Bezug und einige weitere Zeiten. Schul- und Studienzeiten zählen nicht. ALG-II- und Bürgergeld-Zeiten ebenfalls nicht.
Wichtiger Hinweis
Vorzeitiger Bezug mit Abschlag ist bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht möglich. Wer das jahrgangsspezifische Mindestalter nicht erreicht hat, kann die abschlagsfreie Rente nicht beantragen — auch nicht mit Abschlag. Wer früher in Rente will, muss in die parallele Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren wechseln, dort fallen aber Abschläge an.
Wer kann nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steht allen Versicherten offen, die 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht haben. Sie wurde 2014 eingeführt — anfangs als „Rente mit 63″, weil der Geburtsjahrgang 1952 erstmals davon profitierte. Inzwischen wurde das Eintrittsalter schrittweise angehoben. Die Rente ist immer abschlagsfrei.
Drei Personengruppen sind typische Anwendungsfälle:
- a) Langjährig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Wer früh ins Berufsleben einstieg und durchgehend pflichtversichert war, erreicht die 45 Jahre oft mit 60 bis 63.
- b) Eltern mit anrechenbaren Erziehungszeiten: Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr zählen voll mit. Für drei Kinder ergeben sich bis zu 30 Beitragsmonate aus Kindererziehung.
- c) Versicherte mit ALG-I-Phasen: Arbeitslosigkeit mit ALG-I-Bezug wird angerechnet — mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn.
Expert Insight
Viele Versicherte unterschätzen ihre eigene Wartezeit. Wer im Alter von 16 mit der Lehre begonnen hat, ein bis zwei Kinder mit Anrechnungszeiten erzog und in seinem Berufsleben einmalig ALG I bezog, erreicht oft schon mit 60 bis 61 die 45 Jahre. Die jährliche Renteninformation der DRV listet die anrechenbaren Jahre aber häufig nicht eindeutig — eine formale Kontenklärung bringt Klarheit.
Tabelle: Mindestalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren
Das Mindestalter für die Rente für besonders langjährig Versicherte steigt für die Jahrgänge 1953 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten. Ab Jahrgang 1964 bleibt es bei 65 Jahren. Die folgende Tabelle zeigt die jahrgangsspezifischen Werte:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren ab |
|---|---|---|
| 1952 und früher | 65 Jahre | 63 Jahre |
| 1953 | 65 Jahre 7 Monate | 63 Jahre 2 Monate |
| 1954 | 65 Jahre 8 Monate | 63 Jahre 4 Monate |
| 1955 | 65 Jahre 9 Monate | 63 Jahre 6 Monate |
| 1956 | 65 Jahre 10 Monate | 63 Jahre 8 Monate |
| 1957 | 65 Jahre 11 Monate | 63 Jahre 10 Monate |
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre 2 Monate | 64 Jahre 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre 4 Monate | 64 Jahre 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre 6 Monate | 64 Jahre 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre 8 Monate | 64 Jahre 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre 10 Monate | 64 Jahre 10 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre | 65 Jahre |
Welche Zeiten zählen für die 45 Versicherungsjahre?
Für die 45-Jahre-Wartezeit zählen nicht alle Versicherungszeiten, die für andere Rentenarten anrechenbar sind. Die Liste der anerkannten Zeiten ist enger als bei der 35-Jahre-Variante. Schul- und Hochschulzeiten sind zum Beispiel ausgeschlossen — für die 35-Jahre-Rente werden sie hingegen bis zu 8 Jahre angerechnet.
Anerkannte Zeiten für die 45-Jahre-Wartezeit:
- a) Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Arbeit mit Versicherungspflicht.
- b) Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
- c) Pflegezeiten bei nichterwerbsmäßiger Pflege von Angehörigen.
- d) Bezug von Arbeitslosengeld I — mit Ausnahme der letzten 24 Monate vor Rentenbeginn (außer bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers).
- e) Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ.
- f) Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Schlechtwettergeld.
- g) Krankengeld bei vorausgegangener Pflichtversicherung.
- h) Freiwillige Beiträge — aber nur in Verbindung mit mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen.
Nicht anerkannte Zeiten:
- a) Schul- und Hochschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr — anders als bei der 35-Jahre-Wartezeit.
- b) Arbeitslosengeld II und Bürgergeld — seit 2023 das vorherige ALG II, früher Arbeitslosenhilfe.
- c) Sozialhilfezeiten und Grundsicherung.
- d) ALG-I-Zeiten in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn (mit Insolvenz-Ausnahme).
Was sind die Vorteile der Rente nach 45 Jahren?
Der zentrale Vorteil ist der vollständige Verzicht auf Abschläge. Während die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit bis zu 14,4 Prozent dauerhaftem Abschlag belegt ist, bleibt die 45-Jahre-Rente vollständig in der Höhe nach Regelaltersrente — nur eben zwei Jahre früher.
Drei finanzielle Effekte sind entscheidend:
- a) Keine Rentenkürzung: Bei einer Anspruchsrente von 1.800 Euro brutto bleiben 1.800 Euro — gegen 1.540 bis 1.620 Euro bei vorgezogener Altersrente mit Abschlag.
- b) Vorgezogener Beginn von zwei Jahren: 24 Monate zusätzliche Rente bedeuten bei 1.800 Euro rund 43.200 Euro zusätzliche Bruttobezüge gegenüber Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze.
- c) Höherer Eckwert bei Rentenanpassungen: Da der Bruttobetrag voll bleibt, wirken jährliche Rentenanpassungen prozentual auf den vollen Wert — bei der Rentenerhöhung 2026 um 4,24 Prozent macht das 76,32 Euro mehr statt nur 65,49 Euro bei einer um 12,6 Prozent gekürzten Rente.
Expert Insight
Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, sollte freiwillige Beiträge prüfen — vorausgesetzt, mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge liegen vor. Das Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug der Beiträge plus der Wegfall des lebenslangen Abschlags machen die Strategie oft profitabel. Ein typisches Beispiel: zwei Jahre freiwillige Beiträge à 100 Euro monatlich kosten 2.400 Euro, sparen aber bei 12,6 Prozent vermiedenem Abschlag über 20 Rentenjahre rund 54.000 Euro.
Wann ist ein noch früherer Rentenbeginn möglich?
Ein noch früherer Rentenbeginn als das jahrgangsspezifische Mindestalter ist bei der 45-Jahre-Rente nicht möglich. Wer für Jahrgang 1961 nicht bis 64 Jahre 6 Monate warten will, muss die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren wählen — dort fallen aber bis zu 14,4 Prozent Abschlag an.
Drei Alternativen für früheren Rentenbeginn:
- a) Altersrente für langjährig Versicherte ab 63: Mit 35 Jahren Wartezeit möglich, aber 0,3 Prozent Abschlag pro Monat vor Regelaltersgrenze.
- b) Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit Grad der Behinderung 50 oder höher abschlagsfrei zwei Jahre vor Regelaltersgrenze möglich.
- c) Erwerbsminderungsrente: Bei gesundheitlicher Einschränkung unabhängig vom Alter — bei voller Erwerbsminderung mit Zuschlägen seit Juli 2024.
Wer die 45 Jahre noch nicht ganz erreicht hat, aber kurz davor steht, sollte einen Versicherungslauf prüfen und gegebenenfalls die Wartezeit durch freiwillige Beiträge erfüllen. Pflegezeiten für Angehörige werden ebenfalls anerkannt — auch eine Pflegetätigkeit von wenigen Stunden pro Woche reicht oft, um relevante Anrechnungszeiten zu generieren.
Author’s Take
Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist eine der wertvollsten Leistungen im deutschen Rentensystem — aber nicht für alle erreichbar. Wer 45 Jahre kommt, sollte sie nutzen. Wer sie um wenige Monate verpasst, sollte freiwillige Beiträge prüfen statt die Abschläge-Variante zu wählen. Die häufigste Falle: ALG-I-Bezug im 65. Lebensjahr — der zählt für die letzten 24 Monate nicht mehr und kann den Anspruch kosten, wenn man auf den letzten Drücker arbeitslos wird.
Häufige Fragen zur Rente nach 45 Beitragsjahren
Können Schulzeiten für die 45 Jahre angerechnet werden?
Nein. Schul- und Hochschulzeiten zählen bei der 45-Jahre-Rente für besonders langjährig Versicherte nicht. Für die parallele 35-Jahre-Rente werden sie bis zu 8 Jahre angerechnet, dort gelten sie aber als Anrechnungszeiten — bei der 45-Jahre-Wartezeit sind nur die im obigen Abschnitt genannten Zeiten anerkannt.
Wie viel Kindererziehungszeit zählt für die Wartezeit?
Pro Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, wenn das Kind nach 1992 geboren wurde. Für vor 1992 geborene Kinder waren es bislang 2,5 Jahre — mit dem Rentenpaket 2025 soll auch hier auf 3 Jahre erhöht werden. Zusätzlich gelten Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, die ebenfalls voll für die 45-Jahre-Wartezeit zählen.
Was passiert, wenn ich in den letzten zwei Jahren vor Rente arbeitslos werde?
ALG-I-Bezug in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn zählt für die 45-Jahre-Wartezeit nicht. Diese Sperrregel wurde 2014 mit der Einführung der Rente mit 63 etabliert. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit ist Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers — dann zählt ALG I auch in diesem Zeitraum.
Kann ich nach Beginn der Rente weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 sind alle Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten weggefallen. Wer mit 64 Jahren 6 Monaten die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze profitiert man zusätzlich von der Aktivrente — bis zu 2.000 Euro Bruttoarbeitslohn pro Monat sind seit Januar 2026 steuerfrei.
Erhöht sich die Rente, wenn ich freiwillig länger arbeite?
Ja. Wer trotz erfüllter 45-Jahre-Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat aufgeschoben — also 6 Prozent pro Jahr. Plus die zusätzlichen Entgeltpunkte aus den Beiträgen während der weiteren Beschäftigung. Bei zwei Jahren Aufschub ergeben sich rund 12 Prozent höhere Rente plus die zusätzlichen Beiträge.
Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Beitrag basiert auf den gesetzlichen Grundlagen im SGB VI, den Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung zur Rente mit 63.
- Deutsche Rentenversicherung — Altersrente für besonders langjährig Versicherte · deutsche-rentenversicherung.de · Offizielle Übersicht zu Voraussetzungen, anrechenbaren Zeiten und Antragstellung.
- SGB VI § 38 und § 51 · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Definition der anrechenbaren Wartezeit.
- Bundesregierung — Rente mit 63 Fakten · bundesregierung.de · Erläuterung der schrittweisen Anhebung des Eintrittsalters nach Jahrgang.
- Bundesarbeitsministerium — Rentenpaket 2025 · bmas.de · Gesetzespaket mit Haltelinie 48 Prozent und Mütterrente III, Auswirkungen auf die Kindererziehungszeiten.
- Stiftung Warentest — Frührente Vergleich · test.de · Vergleich der drei Frührente-Optionen mit Rentenrechner und Praxisbeispielen.
