Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr im üblichen Umfang arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis weniger als 6 Stunden. Voraussetzung sind 5 Jahre Wartezeit und 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ hat Vorrang.
Kurz zusammengefasst
Anspruchsvoraussetzungen 2026: medizinisch nachgewiesene Erwerbsminderung (volle Rente unter 3 Stunden Arbeitsfähigkeit, teilweise 3 bis 6 Stunden), allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren und 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Höhe ab 1. Juli 2026 mit Rentenwert 42,52 Euro. Hinzuverdienstgrenze 2026: 20.763,75 Euro/Jahr für volle EM-Rente, mindestens 41.527,50 Euro für teilweise.
Wichtiger Hinweis
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gemäß § 9 SGB VI ist verbindlich. Die Rentenversicherung prüft vor jeder Bewilligung, ob durch medizinische oder berufliche Rehabilitations-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Mehr als die Hälfte aller EM-Rente-Anträge werden im ersten Anlauf abgelehnt — oft wegen unzureichender medizinischer Unterlagen oder weil eine Reha als ausreichend angesehen wird.
Was ist Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr voll arbeiten können. Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Sie soll den Einkommensverlust durch dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen ausgleichen.
Zwei Stufen der Erwerbsminderung werden unterschieden:
- a) Volle Erwerbsminderung: Die Person kann unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als 3 Stunden täglich arbeiten — egal in welchem Beruf. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0.
- b) Teilweise Erwerbsminderung: Die Person kann zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten. Der Rentenartfaktor beträgt 0,5 — die teilweise EM-Rente ist also halb so hoch wie die volle EM-Rente bei gleichen Entgeltpunkten.
Expert Insight
Entscheidend ist die medizinische Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt — nicht der erlernte Beruf. Wer als Dachdecker körperlich nicht mehr arbeiten kann, aber als Büroangestellter noch sechs Stunden täglich tätig sein könnte, hat keinen Anspruch auf volle EM-Rente. Lediglich Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, haben einen Berufsschutz im sogenannten alten Recht der Berufsunfähigkeitsrente.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Wer auch nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, erhält keine EM-Rente — selbst bei nachgewiesener Erwerbsminderung.
Drei kumulative Voraussetzungen:
- a) Medizinische Voraussetzung: Erwerbsminderung wegen Krankheit oder Behinderung. Das wird durch ärztliche Gutachten und Untersuchungen der Deutschen Rentenversicherung festgestellt — nicht durch Selbstauskunft.
- b) Allgemeine Wartezeit: Mindestens 5 Jahre (60 Kalendermonate) Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten, Anrechnungszeiten wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, sowie Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung.
- c) Drei-Fünftel-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 36 Pflichtbeiträge geleistet worden sein — also drei Fünftel der Zeit. Bei Verzögerungstatbeständen wie Krankheitszeiten oder Reha kann der Fünfjahres-Zeitraum entsprechend verlängert werden.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026?
Die Höhe der EM-Rente berechnet sich nach der gleichen Formel wie die Altersrente: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Rentenwert. Der Rentenwert steigt zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro durch die Rentenerhöhung 2026 um 4,24 Prozent.
Tabelle: Höhe der EM-Rente 2026 nach Entgeltpunkten
| Entgeltpunkte | Volle EM-Rente Juni 2026 | Volle EM-Rente Juli 2026 | Teilweise EM-Rente Juli 2026 |
|---|---|---|---|
| 15 Punkte | 611,85 € | 637,80 € | 318,90 € |
| 20 Punkte | 815,80 € | 850,40 € | 425,20 € |
| 25 Punkte | 1.019,75 € | 1.063,00 € | 531,50 € |
| 30 Punkte | 1.223,70 € | 1.275,60 € | 637,80 € |
| 35 Punkte | 1.427,65 € | 1.488,20 € | 744,10 € |
| 40 Punkte | 1.631,60 € | 1.700,80 € | 850,40 € |
Die Werte sind Bruttowerte vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Bestandsrente von 1.000 Euro brutto bedeutet die Erhöhung um 4,24 Prozent ein Plus von rund 42,40 Euro pro Monat ab Juli 2026.
Welche Rolle spielt die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit ist der entscheidende Hebel für die Höhe der EM-Rente. Sie stellt den Versicherten so, als hätte er bis zu einem bestimmten Alter mit dem bisherigen Durchschnittsverdienst weiter Beiträge gezahlt. Ohne Zurechnungszeit wäre die EM-Rente für junge Versicherte deutlich niedriger.
Drei Aspekte der Zurechnungszeit 2026:
- a) Zurechnungs-Endalter steigt schrittweise: Bei EM-Rentenbeginn 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten — bis September 2026. Ab September 2026 steigt sie auf 66 Jahre und 4 Monate.
- b) Bewertung mit Durchschnitt der letzten Jahre: Für die Zurechnungszeit werden Entgeltpunkte aus den letzten Beitragsjahren angesetzt, gewichtet nach dem individuellen Durchschnittsverdienst. Wer hohe Beiträge zahlte, profitiert stärker.
- c) Bestandsrentner-Verbesserungen: Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden für ältere EM-Renten Zuschläge eingeführt — seit Dezember 2025 in die regulären Rentenzahlungen integriert.
Expert Insight
Die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit folgt der schrittweisen Anhebung des Regelaltersrenten-Eintritts auf 67 Jahre. Wer in jüngeren Jahren erwerbsgemindert wird, hat dadurch ab 2026 etwas länger Zurechnungszeit als noch 2024 — und entsprechend höhere Rente. Bei einer EM-Rente, die mit 50 Jahren beginnt, kann ein Zurechnungs-Monat mehrere Hundert Euro auf die Lebensrente bedeuten.
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten 2026?
Wer EM-Rente bezieht, darf weiter arbeiten — bis zu festgelegten Hinzuverdienstgrenzen. Sie sind an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt, die 2026 auf 3.955 Euro pro Monat steigt — Details zu den aktuellen Werten stehen im Artikel zum Beitragssatz der Rentenversicherung 2026.
Drei Grenzen sind relevant:
- a) Volle EM-Rente 2026: Jahres-Hinzuverdienstgrenze 20.763,75 Euro (Formel: 14 × 3.955 × 3/8). Wer darunter bleibt, behält die volle EM-Rente — egal in welchem Monat das Einkommen anfällt.
- b) Teilweise EM-Rente 2026: Mindest-Hinzuverdienstgrenze 41.527,50 Euro (Formel: 14 × 3.955 × 3/4). Bei höherem früherem Einkommen kann die individuelle Grenze auch höher liegen — die Rentenversicherung berechnet sie individuell.
- c) Anrechnung über der Grenze: Wird die Grenze überschritten, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrags von der Rente abgezogen — nicht eins zu eins, sondern mit Pauschal-Reduktion. Im extremen Fall kann die Rente ganz wegfallen.
Wie wird die EM-Rente beantragt?
Der Antrag ist aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Ohne Antrag wird keine EM-Rente gezahlt — die Versicherung prüft Ansprüche nicht automatisch. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, in Bürgerbüros, online oder bei Versicherungsämtern in Rathäusern.
Drei Schritte sind typisch:
- a) Antrag mit ärztlichen Unterlagen einreichen: Erkrankung, Behandlungsverlauf, Diagnosen, Befundberichte aller behandelnden Ärzte. Je vollständiger die Unterlagen, desto höher die Erfolgsquote im ersten Anlauf.
- b) Reha-Maßnahmen vorrangig prüfen: Vor jeder EM-Rentenbewilligung prüft die Rentenversicherung, ob durch medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Wer den Reha-Antrag verweigert, riskiert Ablehnung der EM-Rente.
- c) Gutachten der Rentenversicherung: In der Regel folgt eine ärztliche Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Rentenversicherung. Dieses Gutachten ist meist ausschlaggebend — Hausarzt-Befunde reichen selten allein aus.
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Bei Ablehnung lohnt der Widerspruch — innerhalb eines Monats nach Bescheid. Mehr als 50 Prozent der ablehnenden Bescheide werden durch Widerspruch oder Sozialgerichtsklage zumindest teilweise revidiert. Wichtig ist die rechtzeitige Einreichung weiterer ärztlicher Befunde — vor allem fachärztlicher Gutachten, die über den Hausarzt-Befund hinausgehen.
Welche Sonderfälle gibt es?
Mehrere Sonderfälle weichen vom Standardablauf ab oder eröffnen erweiterten Anspruch — etwa bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und besonderen Versicherungsbiografien.
Drei Konstellationen mit abweichenden Regeln:
- a) Erwerbsminderung nach Arbeitsunfall: Bei Arbeitsunfall oder anerkannter Berufskrankheit zahlt die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente — zusätzlich zur EM-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
- b) Volle EM-Rente trotz Arbeitsfähigkeit (Arbeitsmarktrente): Wer zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten könnte, aber keinen Teilzeit-Arbeitsplatz findet, kann unter bestimmten Bedingungen die volle EM-Rente erhalten — die sogenannte Arbeitsmarktrente nach § 43 Absatz 3 SGB VI.
- c) Berufsschutz für Jahrgänge vor 1961: Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, hat zusätzlich Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente — dort gilt Schutz im bisherigen Beruf, nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Author’s Take
Die EM-Rente ist eines der komplexesten Felder der gesetzlichen Rentenversicherung. Drei Erfolgsfaktoren entscheiden: erstens vollständige medizinische Unterlagen mit fachärztlichen Befunden, zweitens die ehrliche Mitwirkung bei Reha-Maßnahmen — auch wenn sie unbequem sind, drittens bei Ablehnung der professionelle Widerspruch mit anwaltlicher Unterstützung. Wer alle drei Punkte beachtet, hat realistisch gute Chancen — auch wenn der erste Bescheid ablehnend ausfällt.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Bekomme ich EM-Rente trotz teilweiser Arbeitsfähigkeit?
Ja, in zwei Konstellationen. Erstens als teilweise EM-Rente, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Zweitens als volle Arbeitsmarktrente, wenn Sie keinen Teilzeit-Arbeitsplatz finden. Die Arbeitsmarktrente ist eine wichtige Sonderregelung — sie wird oft übersehen.
Was passiert, wenn ich die 5-Jahres-Wartezeit nicht erfülle?
Bei nicht erfüllter Wartezeit besteht in der Regel kein Anspruch auf EM-Rente. Ausnahme: Bei Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit gelten erleichterte Voraussetzungen — die volle Wartezeit gilt dann als bereits erfüllt.
Wie hoch ist meine EM-Rente, wenn ich erst 30 bin und erkranke?
Dann profitieren Sie maximal von der Zurechnungszeit. Die Rentenversicherung rechnet so, als hätten Sie bis zur Altersgrenze (2026: 66 Jahre 3 Monate) weiter Beiträge mit Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst gezahlt. Bei jungen Versicherten macht die Zurechnungszeit oft 70 bis 90 Prozent der gesamten EM-Rente aus.
Was passiert, wenn ich Regelaltersgrenze erreiche?
Die EM-Rente wird automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Der Zahlbetrag bleibt erhalten — Sie verlieren keinen Cent. Allerdings gelten ab dann nicht mehr die EM-Rente-Hinzuverdienstgrenzen, sondern die ab Regelaltersgrenze völlig freie Hinzuverdienst-Regelung über die Aktivrente.
Kann ich gegen einen Ablehnungsbescheid vorgehen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, ist Klage beim Sozialgericht möglich — mit hoher Erfolgsquote bei sauberer Argumentation und neuen ärztlichen Befunden. Sozialgerichtsverfahren sind kostenfrei und können meist ohne Anwalt geführt werden.
Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Beitrag stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen im SGB VI und auf aktuelle Übersichten der Deutschen Rentenversicherung sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Deutsche Rentenversicherung — Erwerbsminderungsrente · deutsche-rentenversicherung.de · Offizielle Broschüre mit allen aktuellen Werten 2026 und Antragsformularen.
- § 43 SGB VI — Rente wegen Erwerbsminderung · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für volle und teilweise Erwerbsminderungsrente.
- § 9 SGB VI — Reha vor Rente · gesetze-im-internet.de · Grundsatz der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vor Rentenbewilligung.
- § 96a SGB VI — Hinzuverdienstgrenzen · gesetze-im-internet.de · Aktuelle Werte für volle und teilweise EM-Rente.
- BMAS — Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 · bmas.de · Verordnung mit Bezugsgröße 3.955 Euro/Monat als Basis für Hinzuverdienstgrenzen.
