Altersvorsorgedepot 2027 — Riester-Nachfolger, Zulage und Bestandsschutz

Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 1. Januar 2027 — es löst die Riester-Rente ab und ergänzt die Frühstart-Rente für Kinder. Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Kernpunkt: kapitalmarktbasiertes Sparen in ETFs und Fonds, mit prozentualer Zulage statt fixer Riester-Pauschale. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue Abschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Kurz zusammengefasst

Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027: ETF-/Fonds-basiertes Sparen ohne Garantiepflicht, alternativ mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Zulage neu: 50 Prozent auf Beiträge bis 360 €/Jahr + 25 Prozent auf 360-1.800 €/Jahr = max. 540 € Grundzulage. Kinderzulage: 100 % bei Eigenbeitrag ab 300 €/Jahr (also bereits 25 €/Monat). Selbstständige erstmals zugelassen. Kostendeckel 1,5 Prozent (Standardprodukt 1,0 Prozent).

Wichtiger Hinweis

Das Altersvorsorgedepot bietet keine Beitragsgarantie. Wer in ETFs oder Aktienfonds investiert, kann theoretisch weniger zurückbekommen als eingezahlt. Wer maximale Sicherheit will, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Die Renditechancen sind dann aber deutlich geringer. Für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont ist das Depot ohne Garantie typischerweise empfehlenswert.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Drei Eckpunkte definieren das System:

  • a) Ablösung der Riester-Rente: Ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr. Bestehende Verträge laufen weiter mit Bestandsschutz auf der alten Förderung. Wechsel ins Altersvorsorgedepot möglich, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen.
  • b) ETF- und Fonds-basiertes Sparen: Versicherte können in eine Positivliste zugelassener Vermögensgegenstände investieren — vor allem global gestreute ETFs, Aktienfonds, Staatsanleihen und gemischte Fonds.
  • c) Standardprodukt mit Kostendeckel: Ein „Standarddepot Altersvorsorge“ wird bei jedem Anbieter verfügbar sein. Maximalkosten 1,0 Prozent — deutlich unter dem allgemeinen Kostendeckel von 1,5 Prozent.

Expert Insight

Vorbild für das Altersvorsorgedepot sind internationale Modelle wie der US-amerikanische 401(k)-Plan und die Schweizer dritte Säule. Beide basieren auf Kapitalmärkten und langfristigem Aktien-Sparen — mit historisch deutlich höheren Renditen als klassische Versicherungsprodukte. Die deutsche Variante ist konservativer ausgelegt — mit Standardprodukt-Pflicht und Kostendeckel.

Wie funktioniert die neue Zulage?

Die Zulage ist beitragsproportional — anders als bei Riester, wo eine fixe Grundzulage von 175 Euro galt. Wer mehr einzahlt, bekommt mehr Zulage. Das macht das System für Sparer mit mittleren Beiträgen attraktiver.

Tabelle: Grundzulage 2027 nach Eigenbeitrag

Eigenbeitrag pro Jahr Zulage 50 % (bis 360 €) Zulage 25 % (360-1.800 €) Gesamt-Zulage
120 € (10 €/Monat) 60 € 0 € 60 €
360 € (30 €/Monat) 180 € 0 € 180 €
600 € (50 €/Monat) 180 € 60 € 240 €
1.200 € (100 €/Monat) 180 € 210 € 390 €
1.800 € (150 €/Monat) 180 € 360 € 540 €

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr — bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Höhere Eigenbeiträge sind möglich (bis 6.840 Euro pro Vertrag), bringen aber keine zusätzliche Förderung.

Wie wirkt die Kinderzulage?

Die Kinderzulage ist im parlamentarischen Verfahren deutlich verbessert worden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf musste man 100 Euro monatlich einzahlen, um die volle Kinderzulage zu erhalten. Im finalen Gesetz reichen 25 Euro pro Monat.

Drei Eckpunkte zur Kinderzulage:

  • a) 100 Prozent Förderung auf den Eigenbeitrag: Bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind werden vom Staat eins zu eins mit der Kinderzulage ergänzt.
  • b) Voraussetzung: 25 Euro Eigenbeitrag pro Monat: Wer mindestens 25 Euro pro Monat (300 Euro pro Jahr) einzahlt, erhält die volle Kinderzulage. Bei weniger Eigenbeitrag entsprechend anteilig.
  • c) Kombinierbar mit Grundzulage: Die Kinderzulage kommt zur Grundzulage hinzu. Wer 1.800 Euro Eigenbeitrag leistet und zwei Kinder hat, kann insgesamt 540 + 600 = 1.140 Euro Zulage erhalten.

Expert Insight

Die Kinderzulage ist 2027 für Geringverdiener-Familien deutlich attraktiver als bei Riester. Bei Riester mussten Eltern 1.925 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und Kind leisten, um die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind zu bekommen. Im Altersvorsorgedepot reichen 300 Euro pro Jahr und Kind — eine Verbesserung um den Faktor 6,4.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Der Kreis der förderberechtigten Personen ist erweitert. Bei Riester waren vor allem abhängig Beschäftigte berechtigt — Selbstständige meist ausgeschlossen. Das Altersvorsorgedepot öffnet den Zugang deutlich breiter.

Drei wichtige Personengruppen:

  • a) Abhängig Beschäftigte: Wie bisher förderberechtigt. Der bisherige Riester-Kreis bleibt erhalten.
  • b) Selbstständige und Freiberufler: Neu förderberechtigt. Bisher gab es für Selbstständige nur die Rürup-Rente, jetzt steht ihnen auch das Altersvorsorgedepot offen. Das soll der Altersarmut bei Selbstständigen entgegenwirken.
  • c) Förderberechtigung auch bei Arbeitslosigkeit oder Grundsicherung: Die staatliche Zulage bleibt auch dann erhalten, wenn der Sparer zeitweise kein Erwerbseinkommen hat. Eine kontinuierliche Beitragsleistung ist nicht zwingend. Zulagen bleiben auch dann förderfähig, wenn nur einzelne Jahre bespart werden — anders als bei der gesetzlichen Rente, deren Entgeltpunkte direkt von Beitragsleistungen abhängen.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter — keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Der Sparer entscheidet, ob er wechselt oder beim Altsystem bleibt.

Drei Optionen für Riester-Sparer:

  • a) Riester-Vertrag weiter besparen: Mit den bisherigen Konditionen — Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 300/185 Euro pro Kind (je nach Geburtsdatum). Bestandsschutz garantiert.
  • b) Wechsel ins Altersvorsorgedepot: Möglich ohne Rückzahlung bisheriger Zulagen. Vertriebs- und Wechselkosten können entstehen. Der Wechsel kann sich lohnen, wenn die alte Förderung niedriger ist als die neue.
  • c) Beibehaltung Alt-Vertrag mit neuer Förder-Logik: Drittweg über eine Erklärung beim Anbieter — Vertrag bleibt, Förderung wechselt. Aufwand-/Nutzen-Abwägung nötig.

Welche Auszahlung gibt es im Alter?

Die Auszahlungsphase ist flexibler als bei Riester. Statt einer verpflichtenden lebenslangen Rente sind befristete Auszahlpläne möglich — typischerweise bis zum 85. Lebensjahr.

Drei zentrale Änderungen:

  • a) Beginn der Auszahlung: In der Regel ab dem 65. Geburtstag möglich. Bei früherem Bezug einer gesetzlichen Rente kann die Auszahlung früher starten. Spätestens muss die Auszahlungsphase vor dem 70. Geburtstag beginnen.
  • b) Befristete Auszahlpläne erlaubt: Die bisherige Riester-Pflicht zur Umwandlung in eine teure Rentenversicherung ab 85 entfällt. Auszahlpläne können einfach bis zum 85. Lebensjahr laufen — meist mit höheren Monatsbeträgen als eine lebenslange Rente.
  • c) Vererbung erleichtert: Bei Auszahlplänen ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Bei Leibrentenprodukten kann eine 10- oder 20-jährige Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Was ist das Standarddepot?

Das „Standarddepot Altersvorsorge“ ist ein staatlich definiertes Produkt, das jeder Anbieter führen muss. Es soll Verbrauchern eine sichere Standardlösung bieten — ohne komplexe Entscheidungen.

Drei Merkmale:

  • a) Effektivkostendeckel 1,0 Prozent: Strenger Kostendeckel — deutlich niedriger als bei sonstigen Altersvorsorge-Produkten (1,5 %).
  • b) Vereinheitlichte Anlagestrategie: Standardisierte Aktien- und Anleihen-Mischung, mit altersgerechter Anpassung (mehr Aktien in jüngeren Jahren, mehr Anleihen näher am Rentenalter).
  • c) Geplant: Öffentlich verwaltetes Standarddepot: Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein öffentlich getragenes Standarddepot einzuführen. Details stehen noch aus — als Benchmark für die Privatanbieter geplant.

Author’s Take

Das Altersvorsorgedepot ist die wichtigste Reform der dritten Säule seit Riester-Einführung 2002 — und deutlich besser ausgestaltet. Drei strategische Erkenntnisse: erstens lohnt sich der Beginn rechtzeitig — wer ab 1. Januar 2027 schon ein Depot hat, sichert sich von Anfang an die volle Zulage. Zweitens ist das Standarddepot mit 1,0 Prozent Kostendeckel meist die bessere Wahl als komplexe Versicherungsprodukte mit höheren Kosten. Drittens: Selbstständige sollten dringend prüfen — für sie ist das Altersvorsorgedepot eine echte Neuerung mit attraktiver Förderung. Eine Verzögerung kann tausende Euro Förderung kosten.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Ab 1. Januar 2027. Anbieter können dann mit der Vertriebs-Zertifizierung starten. Die behördliche Zertifizierung wird nachgelagert per Stichprobe durchgeführt — damit eine schnelle Markteinführung möglich ist. Direktbanken und Versicherer arbeiten bereits 2026 an konkreten Produkten. Wer 2026 bereits parallel die Aktivrente nutzt, kann den Steuerfreibetrag mit Beiträgen ins Altersvorsorgedepot kombinieren.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Der bleibt bestehen mit der bisherigen Förderung. Sie können wählen: weiter besparen mit alter Förderung, ins Altersvorsorgedepot wechseln (ohne Zulagen-Rückzahlung), oder beim Altvertrag bleiben und durch Erklärung in die neue Fördersystematik wechseln. Eine Beratung lohnt sich vor jedem Wechsel — Vertriebs- und Wechselkosten können hoch sein.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot wirklich nutzen?

Ja. Das ist eine der wichtigsten Änderungen gegenüber Riester. Selbstständige und Freiberufler sind erstmals förderberechtigt — mit denselben Zulagen wie Arbeitnehmer. Die parallele Rürup-Rente bleibt möglich, kann aber durch das Altersvorsorgedepot ergänzt werden.

Bekomme ich auch ohne Beitrag die Zulage?

Nein. Eine staatliche Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie auch einen Eigenbeitrag leisten. Bei der Grundzulage müssen mindestens 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden, um die Mindestzulage zu erhalten. Wer in einem Jahr nicht einzahlt, bekommt keine Zulage — der Vertrag bleibt aber bestehen.

Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot möglich?

Eine Positivliste regelt die zulässigen Anlagen abschließend. Erlaubt sind insbesondere: börsengehandelte ETFs, klassische Investmentfonds, deutsche und EU-Staatsanleihen sowie gemischte Fonds. Einzelaktien, Kryptowährungen und exotische Derivate sind nicht zugelassen. Das Standardprodukt vereinfacht die Auswahl mit einer vorgegebenen Anlagemix-Strategie.

Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Beitrag stützt sich auf die offiziellen Veröffentlichungen der Bundesregierung, des Bundesfinanzministeriums und auf den Gesetzeswortlaut.

  • Bundesregierung — Reform der privaten Altersvorsorge · bundesregierung.de · Offizielle FAQ vom 8. Mai 2026 mit allen Details zum Altersvorsorgereformgesetz.
  • Bundesfinanzministerium — FAQs Reform private Altersvorsorge · bundesfinanzministerium.de · Detaillierte Fragen und Antworten zu Förderung, Wechsel und Anlage.
  • Altersvorsorgereformgesetz · bgbl.de · Gesetzeswortlaut im Bundesgesetzblatt nach Verkündung.
  • Deutscher Bundestag — Beschluss vom 27. März 2026 · bundestag.de · Plenarprotokoll mit Debatte und Beschluss der Reform.
  • Deutsche Rentenversicherung — Reform private Altersvorsorge · deutsche-rentenversicherung.de · Praxis-Übersicht zum Altersvorsorgedepot vom 8. Mai 2026.
Stefan Haas

Über Stefan Haas

Redakteur/in

Stefan Haas ist Experte für betriebliche Altersvorsorge und gesetzliche Rentenversicherung. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Rentenberater bringt er komplexe Rententhemen verständlich auf den Punkt.